Reiserücktrittsversicherung abschließen
Günstige Reiserücktrittsversicherung Angebote
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Sie haben die Möglichkeit online eine günstige Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die Reiserücktrittversicherung ist die wichtigste und am häufigsten beanspruchte Reiseversicherung.
Warum eine günstige Reiserücktrittversicherung?
Reiserücktrittsversicherung: Die Reiserücktrittversicherung erstattet die Stornogebühren wenn Sie unvorhergesehen die Urlaubsreise nicht antreten können.
So ein Reise Rücktritt kann ganz schnell ins Geld gehen, Reisebüros verlangen bis zu 80 % des Reisepreises. Bei Ferienwohnungen können es bis zu 90 % des gesamten Reisepreises sein.
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Günstige Preise für eine gute Reiserücktrittsversicherung
Bei einem Reisepreis bis 250,- Euro kostet die Reiserücktrittversicherung ca. 14,- Euro
Bei einem Reisepreis bis 500,- Euro kostet die Reiserücktrittsversicherung ca. 14,- Euro
Bei einem Reisepreis bis 750,- Euro kostet die Reiserücktrittversicherung ca. 16,- Euro
Bei einem Reisepreis bis 1000,- Euro kostet die Reiserücktrittsversicherung ca. 20,- Euro
Gesetzliche Pflicht Information: Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800-3696000, Fax: 0800-3699000, Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Homepage: https://www.versicherungsombudsmann.de
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Auszug vom Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Wie immer im Geschäftsleben gehts auch bei Wohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene & vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Wohnungsreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den sog. Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit dem Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt & zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nicht Bereitstellung der Wohnung / Zimmer dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nicht Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Richtsätze: 20% bei Ü/F, 40% bei einer Verpflegungsleistung und 10% bei einer Ferienwohnung.
5. (A) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung / Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
(B) Bis zur anderweitigen Vergebung der Ferienwohnung / Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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